Implikationen der „Corona-Krise” auf die kommende Kostenprüfung

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veröffentlicht am 7. April 2020

 

​Die Corona-Krise wirft ihre Schatten ebenfalls auf die bisher so krisenfesten Netzbetreiber. Durch das System der Anreizregulierung sind die Netzerlöse zwar grundsätzlich gesichert, jedoch sinken infolge des verringerten Energieverbrauchs die vereinnahmten Netzentgelte. Kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe sind daher zu erwarten (da die Nachholung der entgangenen Erlöse erst in den Folgejahren über das Regulierungskonto möglich ist). Zudem haben sehr viele Netzbetreiber das technische Personal auf Notgruppen reduziert. Diese beiden Effekte führen dazu, dass Unterhalts- und Aktivierungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert wurden bzw. werden. Die erwartbaren Kosten des Fotojahres 2020 (Gas; bzw. des Vorjahres für die Kostenprüfung Strom) liegen daher wohl deutlich unterhalb des langfristigen Niveaus.

 

Wie können sich die Netzbetreiber hierauf vorbereiten? Zwar sind Plankosten im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung grundsätzlich nicht anerkennungsfähig, jedoch sind Netzbetreiber gut beraten, alle „nicht durchführbaren” Aufgaben genauestens zu dokumentieren. So sollten beispielsweise folgende Maßnahmen getroffen werden:

 

  • Dokumentation nicht durchführbarer Unterhaltsmaßnahmen (beispielsweise durch eine detaillierte Investitions- und Maßnahmenplanung; Erstellung von Angebotsaufforderungen oder Ausschreibungen)
  • Dokumentation der regulären Entgeltfortzahlung bei Anmeldung von Kurzarbeit
  • Dokumentation von nicht durchführbaren Neuanstellungen
  • Dokumentation von nicht durchführbaren sonstigen Maßnahmen (beispielsweise im Bereich der IT)

 

Aktuell ist noch nicht absehbar, wie sehr Netzbetreiber von der derzeitigen Situation betroffen sein werden. Die beschriebenen Maßnahmen können einen wertvollen Beitrag leisten, um eine auskömmliche Kostenbasis für die vierte Regulierungsperiode zu sichern.

 

 

 

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