Türkei: Neue Vergütungssätze für Erneuerbare-Energien-Anlagen

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veröffentlicht am 16. Mai 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Gemäß des am 1. Mai 2023 im Amtsblatt verkündeten Präsidialdekrets sind die Ein­speise­ver­gütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen in der Türkei aktualisiert worden. Die Aktualisierung betrifft Stromerzeugungsanlagen mit Grünstromzertifikat, die zwischen dem 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2030 in Betrieb genommen werden. 

 
Für Anlagen, die zum Zeitpunkt der Verkündung dieses Dekrets ab dem 1. Juli 2021 bereits in Betrieb sind, wird rückwirkend keine Preisdifferenz ausgezahlt. 
 
Demnach sind die Einspeisetarife wie folgt festgelegt: 
 
​Anlagentyp


​Vergütung 
(TRY/kWh)

​Zeitraum (Jahr)

​Mindestpreis (USD-cent/kWh)
​Höchstpreis (USD-cent/kWh)
​Wasserkraftanlagen
​Speicherkraftwerk*
​144
​10
​6,75
​8,25
   ​Laufwasserkraftwerk
​135
​10
​6,30
​7,70
​Windkraftanlagen
​Onshore
​106
​10
​4,95
​6,05
​   Offshore
​144
​10
​6,75
​8,25
​Geothermieanlagen
​202
​15
​9,45
​11,55
​Biomasseanlagen
Deponiegas/Altreifen
​106
​10
​4,95
​6,05
   Biomethanisierung
​173
​10
​8,10
​9,90
​   Thermische 
   Nachverbrennung**
​134,90
​10
​5,75
​8,00
​Solaranlagen
​106
​10
​4,95
​6,05
​Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen***
​125
​10
5,85
​7,15
​Pumpspeicherkraftwerk****
​202
​15
​9,45
​11,55
​Wellen- und Strömungskraftwerk
​135
​10
​6,30
​7,70
 
Ferner ist eine zusätzliche Vergütung für den Einsatz von inländischen Komponenten vorgesehen: 
 
​Anlagentyp
 
​Vergütung 
(TRY/kWh)
​Zeitraum (Jahr)
​Wasserkraftanlagen
​Speicherkraftwerk*
28,80
5
   ​Laufwasserkraftwerk
28,80
5
​Windkraftanlagen
​Onshore
28,80
5
​   Offshore
38,45
5
​Geothermieanlagen
​28,80
5
​Biomasseanlagen
Deponiegas/Altreifen
28,80
5
   Biomethanisierung
​28,80
5
  ​ Thermische 
   Nachverbrennung**
21,58
5
​Solaranlagen
28,80
5
​Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen***
38,45
​10
​Pumpspeicherkraftwerk****
38,45
​10
​Wellen- und Strömungskraftwerk
​38,45
​10

* Die Förderung betrifft Anlagen mit einem Stauseebereich von 1 bis 15 km². 
** Die Förderung betrifft Anlagen, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Präsidialdekrets bereits über eine Vorlizenz verfügen.
*** Die Förderung betrifft Strom, der in der Windkraft- oder Solaranlage erzeugt, in der integrierten Speichereinheit 
abgespeichert und danach in das Netz übertragen wird. Stromspeicher, die mit Strom vom Netz geladen werden, werden nicht gefördert. 
**** Eine Anwendungsverordnung zur Förderung von Stromerzeugung aus Pumpspeicherkraftwerken wird verkündet.

Ausgezahlt werden die Einspeisevergütungen weiterhin in TRY, doch erfolgt ab dem 1. Juni 2023 eine monat­liche, USD-indizierte Neuberechnung unter Berücksichtigung von Mindest- und Höchstpreisen. Für die Neu­berechnung ist ein Eskalationsmechanismus vorgesehen. Die Inflationsrate wird mit 40 Prozent (25 Prozent Herstellerpreisindex, 15 Prozent Verbraucherpreisindex), die Wechselkursentwicklung hingegen mit 60 Prozent berücksichtigt. Die Altfassung gewichtete die Wechselkursentwicklung mit 48 Prozent. 

Die türkische Energiebranche ist sich darin einig, dass YEKDEM (Kurzwort für „Mechanismus für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“) in seiner ursprünglichen Form insbesondere in den Bereichen Windkraft und Photovoltalik einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet hat. Der neue Ein­spei­se­ta­rif sieht eine Differenzierung zwischen Speicherkraftwerke und Laufwasserkraftwerke und eine Dif­fe­ren­zierung zwischen Onshore und Offshore-Windparks vor. Ferner werden Pumpspeicherkraftwerke, Wellen- und Strömungskraftwerke erstmals eigenständig mitberücksichtigt. Aufgrund der Kosten­inten­sivität des Baus wird die Einspeisevergütung für Geothermieanlagen und Pumpspeicherkraftwerke 15 Jahre lang gewährt.  

Fazit: Die erstmalige Berücksichtigung von bestimmten Anlagentypen zeigt, dass das Ausbaupotenzial des Landes groß ist. Obgleich es sich um einen etablierten Markt handelt, befindet sich der türkische Energiemarkt in einem ständigen Entwicklungsprozess. Neue Investitionen und Technologien sind daher zwingend erfor­der­lich, nicht nur für den Bau von Neuanlagen, sondern auch für das Repowering.
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