Finger weg von der Staatskasse: Zur Wirkungsweise von Umsatzsteuerkarussellgeschäften

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​veröffentlicht am 6. April 2016

   

Quelle: Deutscher Anwalt Spiegel, Ausgabe 07/2016

 

Unser Alltag ist durchdrungen von Lieferungen und Leistungen und damit auch von Steuergesetzen. Die wichtigste Steuerart für den Fiskus und für Unternehmer ist die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer, deren Ziel es ist, lediglich den Endverbraucher zu belasten. Die Unternehmer können die Steuer daher auf ihre Leistungsempfänger abwälzen. Stellt ein Unternehmer einem anderen Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung, so kann dieser sich durch den sogenannten Vorsteuerabzug entlasten. Er bekommt dann die gezahlte Umsatzsteuer erstattet. Die Umsatzsteuer wird durch diesen Vorgang zu dem Endverbraucher „durchgereicht”.

 

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Dr. Susana Campos Nave

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

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