Festlegungsentwürfe der BNetzA zu den EK-Zinsen Strom und Gas

PrintMailRate-it

Rödl & Partner bietet gemeinsame Stellungnahme für die Konsultationsverfahren an

Am 14.07.2021 hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite die Beschlussentwürfe der Festlegungen für die Eigenkapitalzinssätze für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode nach § 7 Abs. 6 StromNEV veröffentlicht und die Konsultation der Beschlussentwürfe eröffnet. Netzbetreiber haben Gelegenheit, bis zum 25.08.2021 zu den Festlegungsentwürfen Stellung zu nehmen. 

 

Deutlicher Rückgang der Zinssätze

In Ihren Beschlussentwürfen geht die Beschlusskammer 4 aktuell von Eigenkapitalzinssätzen i.H.v. 4,59 % für Neuanlagen und 3,03 % für Altanlagen aus. Im Vergleich zu den aktuell für die 3. Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätzen (Neuanlagen: 6,91 %, Altanlagen: 5,12 %) bedeutet dies einen Rückgang von mehr als 2 Prozentpunkten.

 

Aufgrund bestimmter Kapitalmarktentwicklungen sowie der Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Veröffentlichung der Beschlussentwürfe kommen die Zinssenkungen nicht überraschend. Allerdings ist die Höhe des Rückgangs durchaus kritisch zu hinterfragen.

 

Ursächlich für den signifikanten Rückgang ist zunächst das deutliche Absinken der durchschnittlichen Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten von 2,49 % in der 3. Regulierungsperiode auf 0,74 % in den jetzt vorliegenden Beschlussentwürfen. An dieser Entwicklung – wesentlich induziert durch eine expansive Geldpolitik als Reaktion auf die Finanzmarktkrise – wird kaum zu rütteln sein.

 

Die Entwicklungen der Zinsparameter Marktrisikoprämie (3. Regulierungsperiode: 3,80 %; Beschlussentwürfe 4. Regulierungsperiode 3,70 %)  und Risikofaktor (3. Regulierungsperiode: 0,83; Beschlussentwürfe 4. Regulierungsperiode 0,81) geben jedoch durchaus Anlass zu einer vertieften Analyse und Kritik.

 

Vor allem der Rückgang der Marktrisikoprämie verwundert, was an zwei Vergleichsfällen deutlich wird:

 

  1. Lag die vom Institut der Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertungen empfohlene Bandbreite für die Marktrisikoprämie 2016, zum Zeitpunkt der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode noch bei 5,50 % bis 7,00 %, ist diese Empfehlung im Jahr 2019 auf 6,00 % bis 8,00 % angehoben worden.
  2. Auch unter dem Dach der Bundesnetzagentur gibt es abweichende Einschätzungen zur Entwicklung der Marktrisikoprämie. Die Beschlusskammer 3 (Telekommunikation) setzte im Jahr 2016 für die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung eine Marktrisikoprämie von 4,73 % und im Jahr 2020 eine Marktrisikoprämie von 4,75 % an.

 

In beiden Fällen ist eine steigende Marktrisikoprämie zu beobachten. Daher sollte in jedem Fall geprüft werden, ob und in welcher Höhe die erhebliche Veränderung des Länderportfolios im Vergleich zur letzten Festlegung (90 statt 23 Länder) negativen Einfluss auf die Höhe der aktuell angesetzten Marktrisikoprämie ausübt.

 

Ebenfalls sollte die Zusammensetzung bzw. die Veränderung der Vergleichsgruppe für die Ableitung des Risikofaktors kritisch reflektiert werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Zinssenkungen sind einschneidend und schmerzhaft. Ein Vergleich der nominellen kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung in der 3. und 4. Regulierungsperiode anhand von zwei Netzbetreibern verdeutlicht diesen negativen Ergebnis- und Finanzeffekt:

 

Netzbetreiber A

​Netzbetreiber B

​Betriebsnotwendiges EK​21 Mio. €​47 Mio. €
​EK-Quote​48 %​61 %
​EK-Verzinsung auf Basis aktueller EK-Zinsen (3. RP)​1,1 Mio. €​2,3 Mio. €
​EK-Verzinsung auf Basis Beschlussentwürfe 4. RP​0,7 Mio. €​1,4 Mio. €
Veränderung pro Jahr ​- 0,4 Mio € ​- 0,8 Mio. €
​Veränderung über Regulierungsbehörde ​- 2,1 Mio € ​- 4,1 Mio €

 

Die rückläufige Eigenkapitalverzinsung ist insbesondere auch im Kontext der energiewendeinduzierten, kontinuierlich steigenden Investitionen problembehaftet. Die sinkenden Eigenkapitalzinssätze engen die Innenfinanzierungskraft deutlich ein und gestalten die Investitionsfinanzierung zunehmend schwieriger. 

 

BNetzA sieht Möglichkeit der Erhöhung der Zinssätze

Um sowohl die Kritikpunkte im Rahmen der Zinsermittlung als auch die daraus resultierenden finanziellen Restriktionen bei der Bundesnetzagentur zu adressieren, empfehlen wir den Netzbetreibern eine aktive Teilnahme am bis zum 25.08.2021 laufenden Konsultationsverfahren. 

 

Dies gilt umso mehr, da sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich die Möglichkeit einer Erhöhung des Wagniszuschlags unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Konsultation offenlässt. In ihren Beschlussentwürfen deutet die Bundesnetzagentur an, dass aufgrund von  bestimmten Zinsentwicklungen in den letzten 10 Jahren eine Erhöhung des Wagniszuschlags (Produkt aus Marktrisikoprämie und Risikofaktor) um bis zu 25 Basispunkte sachgerecht sein könnte. 

 

Allein diese Zinserhöhung würde bei den zwei dargestellten Netzbetreibern zu einer über die Regulierungsperiode kumulierten Ergebnisverbesserung von mehreren hunderttausend Euro führen (Netzbetreiber A > 0,2 Mio. € | Netzbetreiber B > 0,4 Mio. €).

 

Das Honorar für die Beteiligung an der gemeinsamen Stellungnahme beträgt 500 EUR pro Sparte Strom oder Gas. Bei gleichzeitiger Beauftragung beider Sparten 750 EUR.

 

Kontaktformular für die gemeinsame Stellungnahme

Anrede
Titel
Vorname *
Nachname *
Branche
Firma *
Straße/Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Land *
Telefon
E-Mail *
Datenschutzerklärung *

Einwilligung *


Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Kontakt

Contact Person Picture

Christoph Beer

Diplom-Betriebswirt (FH), Certified Valuation Analyst (CVA)

Partner

+49 911 9193 3600

Anfrage senden

Contact Person Picture

Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3518

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu