Barrierefreiheit als gesellschaftliche Aufgabe

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​Die „vollständige Barrierefreiheit” soll nach dem Willen des Gesetzgebers bis zum 1. Januar 2022 für den ÖPNV erreicht sein. Die Planungspflicht hierzu obliegt den Aufgabenträgern. Für die Betroffenen besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung.
 
Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV muss jedoch tatsächlich möglich sein. Die Ermittlung des Umsetzungspotentials erfordert daher eine ermessensgerechte Abwägung. Eine ausführliche Dokumentation lohnt nicht nur zur Vermeidung und bei der Führung von gerichtlichen Verfahren, sondern auch für eine positive Öffentlichkeitsarbeit.
 

Wir unterstützen Aufgabenträger im ÖPNV bei dem Entscheidungs- und Umsetzungsprozess.


Hierfür eignet sich das von Rödl & Partner vorgeschlagene Programm
„In sieben Schritten zur gesetzlichen Zielerreichung”:

  1. Ziele setzen
  2. Beteiligung erreichen
  3. Standards formulieren
  4. Bestandsaufnahme vornehmen
  5. Prioritäten definieren
  6. Maßnahmen und Ausnahmen festlegen
  7. Vergabe und Umsetzung
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