Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung (Werk- und Dienstverträge)

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​Eine besondere Herausforderung stellt die grenzüberschreitende Einordnung der Leistungserbringung dar. Eine sorgfältige Abgrenzung der verschiedenen Arten des drittbezogenen Personaleinsatzes sichert eine compliance-gerechte Handhabung.
 

Zu beachten sind je nach Vertragsdurchführung verschiedene gesetzliche Verpflichtungen, wie Meldepflichten, Erlaubnispflichten und die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen wie dem Mindestlohn oder spezielle Umlageverfahren.


Unsere Unterstützung im Bereich grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträge:

  • Prüfung der Erlaubnisfähigkeit und Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Prüfung und Erfüllung der Meldepflichten
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung (Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Leiharbeitsvertrag)
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung der Beschäftigung
  • Prüfung der Pflicht zum Lohnsteuereinbehalt
  • Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen 

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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