Privatpersonen

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In der globalisierten Arbeitswelt kommt es häufig vor, dass verschiedene Stationen des Erwerbslebens in unterschiedlichen Ländern verbracht werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärungen und der Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Bezug von solchen Auslandseinkünften.

 
Die steuerliche Behandlung von Einkünften mit Auslandsbezug (z.B. Ruhegehälter, Renten, Abfindungen, Stock Options, Kapitaleinkünfte, Vermietungseinkünfte) bedarf einer eingehenden Prüfung.


Unsere Unterstützung für Privatpersonen:

  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Ruhegehältern und Renten aus dem Ausland
  • Beratungsgespräche zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei Auslandstätigkeiten
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Auslandseinkünften

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Partner

+49 911 9193 1915

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