Bau- und Architektenrecht im Facility Management / Öffentlichen Sektor

PrintMailRate-it

 

Die öffentliche Hand unterliegt als Bauherr zum Teil denselben, teilweise aber auch deutlich strengeren Regelungen als die Privatwirtschaft. So ist von öffentlichen Bauherrn bei der Beschaffung von Bau- und Architektenleistungen bspw. das Vergaberecht zu beachten. Bei uns sind Sie rundum versorgt, denn wir bieten Ihnen das Komplettpaket aus einer Hand. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der Ausschreibung über die Zuschlagserteilung bis hin zur Vertragsabwicklung. Die frühzeitige Einbindung rechtlicher Beratung in das Bauvorhaben hilft, das Projekt auf Kurs zu halten.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung der förmlichen Vergabeunterlagen (z.B. Angebotsanschreiben, Bewerbungsbedingungen etc.) sowie individuell zugeschnittener VOB-Bauverträge oder Architektenverträge
  • Unterstützung bei der optimalen Verzahnung von Vergabe- und Vertragsrecht (VOB/B, HOAI). Dabei haben wir auch die bei Bauverfahren typischen Stolpersteine wie Terminpläne, Fristwahrung und -durchsetzung im Blick
  • Vorbereitung und Begleitung von Abnahmeprozessen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte auch nach erfolgter Abnahme, z.B. gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Vergütungs-/ Nachtragsforderungen, Umgang mit Bedenken und Behinderungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung, Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder Beweissicherungsverfahren
  • Begleitung Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP/PPP) in allen Lebensphasen des Projektes
  • Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Immobilienankäufen und -verkäufen sowie Immobilienprojekten
Deutschland Weltweit Search Menu