Eigenversorgung

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Eigenversorgung bedeutet, dass Strom aus einer eigenen Anlage, meist PV, Kleinwind oder BHKW-Anlagen, größtenteils selbst verbraucht wird und nur Überschüsse, welche nicht gebraucht werden, in das öffentliche Netz eingespeist werden. Rechtspersonen, die mit dem Eigenversorgungsmodell Strom produzieren und verbrauchen werden auch „Prosumers” genannt. In folgender Abbildung sieht man, dass der erzeugte Strom der PV-Anlage vorerst selbst verbraucht wird und Überschussstrom ins allgemeine Netz der Versorgung eingespeist wird. Residualmengen werden vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) geliefert.

 

 

Es können jeweils Unternehmen ihren Strombedarf mit eigenen Anlagen decken oder auch private Letztverbraucher. Durch die Reduktion von zu zahlenden Umlagen und Steuern auf diesen Strom ist diese Art der Stromversorgung oft privilegiert. Das Ausmaß der Privilegierung bzw. Reduktion richtet sich dabei meist nach der installierten Leistung der Anlage. Meist muss keine Zulassungszahlung getätigt werden, jedoch muss die Anlage oft bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

 

International wird die Eigenversorgung sehr unterschiedlich und verschieden stark gefördert. Generell gibt es 3 Varianten von Eigenversorgungsmodellen. Besonders bei der Einspeisung des nichtgenutzten Überschussstroms gibt es Unterschiede.


Der Überschussstrom

  • wird ohne Kosten und Erlöse ins Netz eingespeist oder darf nicht ins Netz eingespeist werden
  • wird pro kWh vergütet (siehe Einspeisevergütung)
  • oder wird durch Net-Metering von der Stromverbrauchsabrechnung abgezogen. Bei Net-Metering wird innerhalb eines Abrechnungszeitraums die eingespeiste Menge an Strom von der aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strommenge abgezogen. Theoretisch kann so der Kunde auch eine Gutschrift erhalten, wenn mehr Strom ins Netz eingespeist wurde als aus dem Netz entnommen wurde. Zudem ist immer unterschiedlich welche Stromkostenkomponenten von einander abgezogen werden (z.B. nur Stromerzeugungspreis oder gesamter Strompreis inkl. allen weiteren Strompreiskomponenten).

 

Besonders dadurch, dass Solarstrom über die vergangenen Jahre eine starke Degression der Gestehungskosten aufwies, ist in vielen Ländern die Eigenstromversorgung durch Solaranlagen sehr wirtschaftlich geworden – oftmals auch ohne Förderung. Hier ist eher die Frage, ob regulatorische Hürden eine dezentrale Erzeugung generell erschweren bzw. verhindern, wenn dies nicht der Energiepolitik des Landes entspricht.

 

Eigenversorgungsmodelle sind besonders in Ländern wirtschaftlich, in denen die Strompreise hoch sind, technologische und berufliche Erfahrungen (insbesondere im Bereich der Photovoltaik) vorhanden sind und selbstverbrauchsfördernde regulatorische Rahmenbedingungen bestehen. Sollten dann noch Finanzierungen durch Geschäftsbanken für Haushalte oder private/öffentliche Unternehmen bestehen, ist zu erwarten, dass die Möglichkeit zur Eigenversorgung vermehrt genutzt wird. Der Eigenverbrauch kann dazu durch intelligenten Stromverbrauch (Lastverschiebung) erhöht werden, wenn Stromverbraucher tagsüber oder auch zu besonders sonnigen Zeiten eingeschaltet werden. Mit einem Batteriespeicher können auch die zeitlich unterschiedliche Stromerzeugung und -verbrauch aufgefangen werden, wodurch der Anteil der Eigenversorgung erhöht wird. Im Weiteren können Leistungsspitzen (z. B. bei Anfahren einer Fertigungsstraße) durch Nutzen eines Speichers mittels Peak Shaving gemindert werden, so dass der Speicher in Kombination mit der Eigenverbrauchsanlage diverse Aufgaben übernimmt.

 

Da durch den selbst erzeugten und gleichzeitig selbst genutzten Strom keine Netznutzung erfolgt, werden oft keine Arbeitspreis bezogenen Netzentgelte fällig. Dies führt dann zu steigenden Netzkosten für diejenigen, die keine Eigenversorgung von Strom betreiben und wird teilweise als unsolidarisch im Hinblick auf die Refinanzierung der Netzkosten betrachtet.

 

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