Internationalisierung – Den Mitarbeitereinsatz sicher gestalten

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von Susanne Hierl

 

​Bei der Expansion deutscher Familienunternehmen ins Ausland stehen die Themen der Marktsondierung und des Markteintritts meist im Vordergrund; ebenso die rechtlichen, steuerlichen und auch kulturellen Rahmenbedingungen. Der dabei zumeist erforderliche und empfehlenswerte Einsatz deutscher Mitarbeiter wird jedoch noch zu oft ohne die zuvor notwendigen Prüfungen vollzogen.


Bei Auslandseinsätzen von deutschen Arbeitnehmern gilt es, diese arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich sicher zu gestalten. Bereits im Vorfeld sollte man sich über den Ablauf und die Dauer des Auslandseinsatzes im Klaren sein. Nur so kann eine optimale (vertragliche) Umsetzung erfolgen.
 
Sicherlich wird die Gestaltung des Auslandseinsatzes von verschiedenen Wünschen und Vorstellungen sowohl von Seiten des Unternehmens als auch des Mitarbeiters beeinflusst. Bereits vor Beginn eines Auslandseinsatzes muss beiden Parteien bewusst sein, dass nicht immer alle Wunschvorstellungen erfüllt werden können. Durch die Abstimmung der Erwartungen und ein Aufzeigen von Alternativvorschlägen kann meist ein gutes Ergebnis erzielt werden.
 

Arbeitsrechtliche Gegebenheiten

Oftmals wünschen die Mitarbeiter keine Veränderung ihres vertraglichen Status während der Dauer des Auslandseinsatzes. Visarechtliche Gegebenheiten bzw. Themenstellungen des Unternehmens (Stichwort „Betriebsstätte”) machen oft jedoch eine lokale Anstellung notwendig. Hier gilt es, bereits im Vorfeld mit dem Mitarbeiter zu sprechen und ihm die Sachlage zu erläutern. Einer sinnvollen vertraglichen Regelung steht dann i.d.R. nichts im Weg.
 

Sozialversicherung

Zudem besteht oft der Wunsch der Mitarbeiter, im deutschen Sozialversicherungssystem zu verbleiben. Die Sozialversicherungspflicht kann in den wenigsten Fällen gestaltet werden. Sie folgt vielmehr den gesetzlichen Regelungen, die sehr unterschiedlich sein können – je nachdem, ob Abkommen zur Sozialversicherung vorhanden sind oder nicht. Daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Sozialversicherung auf freiwilliger Basis weiterzuführen, sofern der Mitarbeiter dies wünscht. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter und die Information über die rechtlichen Gegebenheiten kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
 

Steuerrecht

Viele Unternehmen vereinbaren mit ihren Mitarbeitern, dass diese während des Auslandseinsatzes steuerlich nicht schlechter stehen
sollen als während einer ganzjährigen Tätigkeit in Deutschland. Sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gewünscht wird, ist zu klären, auf welche Gehaltsbestandteile sich diese Aussage bezieht und wie die Vergleichsberechnung aussehen soll. Es sollte vorab geprüft werden, ob im Ausland eine Steuerpflicht besteht und wie diese zu erfüllen ist (z.B. monatliche bzw. quartalsweise Lohnsteuerabführung, Erstellung einer Einkommensteuererklärung). Auch ist es dienlich, den Mitarbeitern zumindest bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten im Ausland eine Unterstützung zuteilwerden zu lassen.
 

Empfehlung

Ein Beratungsgespräch mit einer neutralen Stelle ist für einen guten Start in die Auslandstätigkeit des Mitarbeiters nur förderlich. Das schafft weiteres Vertrauen und der Mitarbeiter kann auch für ihn drängende Themen besprechen, die er im Unternehmen evtl. nicht adressieren möchte.
 
Zudem ist es hilfreich, die Eckpunkte für einen Auslandseinsatz in einer Entsenderichtlinie festzulegen. Endlose Diskussionen bei jedem neuen Auslandseinsatz können so vermieden werden.
 

Fazit

Es ist wesentlich, die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Auslandseintritt gut vorzubereiten. Nicht minder wichtig ist die Beschäftigung mit den Gegebenheiten vor Ort für die Mitarbeiter, die ins Ausland gehen. Denn sie sind ein bedeutender Baustein für den internationalen Erfolg des Unternehmens.

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Partner

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Bitte beachten Sie:

  • Erstellen Sie auch bereits bei wenigen Auslandseinsätzen eine Entsenderichtlinie.
  • Setzen Sie sich baldmöglichst mit dem Auslandseinsatz und den damit verbundenen Notwendigkeiten auseinander.
  • Informieren Sie die ausgewählten Mitarbeiter rechtzeitig.
  • Regeln Sie die steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Themen in Absprache mit den Mitarbeitern und lassen Sie ihnen Unterstützung bei diesen Themen zukommen.
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