Der Kapitalmarkt in Italien – Unternehmen profitieren von Neuregelungen

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von Giuliana Durand

 

​Der Zugang insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen zum Kapitalmarkt in Italien wurde durch gesetzliche Neuregelungen vereinfacht. Zudem können Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten leichter Unterstützung erhalten.
 

Italien ist ein Land, das auf Banken ausgerichtet ist. Die Zahl italienischer börsennotierter Unternehmen ist – gerade im europäischen Vergleich – hingegen verschwindend gering. Im Jahr 2012 waren lediglich 230 börsennotierte Unternehmen in Italien zu verzeichnen. Wachstumsfördernde Maßnahmen zugunsten der italienischen Wirtschaft waren auch vor diesem Hintergrund lange überfällig.
 

Seit dem Jahr 2012 sind zahlreiche Regierungsmaßnahmen getroffen worden, die zum Ziel hatten, den Unternehmen bessere Möglichkeiten zur Beschaffung von Kapital auf dem Markt zu bieten. Die gesetzgeberischen Maßnahmen haben sich in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen konzentriert, die das produktive Rückgrat Italiens bilden. Denn gerade diese Unternehmen litten besonders unter den Schwierigkeiten bei der Bank- und Kreditfinanzierung.
 

Besserer Zugang zum Kapitalmarkt

Das Gesetzesdekret Nr. 83 vom 22. Juni 2012 („Entwicklungsdekret”) sieht dringende Maßnahmen für die Wirtschaftsentwicklung und neue Finanzierungsinstrumente für die Unternehmen vor. Um das Wachstum der Unternehmen zu unterstützen, können sie sich nunmehr auch durch die Ausgabe von Schuldtiteln Kapital am Markt beschaffen. Flankierend wurde auch die steuerliche Behandlung derartiger Wertpapiere angepasst. Die Eröffnung der Austauschplattform „ExtraMOT PRO” durch die italienische Börse erlaubt es, einen für solche Anleihen geeigneten Sekundärmarkt zu finden. Dadurch hat sich in Italien in nur 2 Jahren ein beachtlicher Markt mit einer Gesamtkapitalisierung von annähernd 5 Mrd. Euro entwickelt.
 

Erleichterung bei finanziellen Problemen

Das Gesetzesdekret Nr. 145 vom 23. Dezember 2013 (Verordnung „Destination Italien”) hat Erleichterungen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sowie spezielle Unterstützungsfonds und Steuergutschriften zugunsten von Unternehmen, die in Innovationen investieren, eingeführt und die Grenzen der Ausgabe der Wertpapiere von Seiten der kleinen und mittelgroßen nicht börsennotierten Unternehmen („Mini-Bonds”) abgesteckt.
 

Mehrstimmrechte als Loyalitätsprämie

Das Gesetzesdekret Nr. 91 vom 24. Juni 2014 („Wettbewerbsfähigkeitsdekret”) sieht zusätzliche Maßnahmen für die Entwicklung von Unternehmen durch die Einführung von wichtigen Veränderungen vor.
 

Ziel ist die weitere Förderung des Zugangs zum Risikokapitalmarkt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Einführung von erhöhten Stimmrechten als Loyalitätsbonus für langfristige Aktionäre.
 

Fazit

Die gesetzgeberischen Maßnahmen lösen sicher nicht alle Probleme der italienischen Wirtschaft. Gleichwohl verzeichnen sie bereits sichtbare Erfolge aufgrund der neuen Möglichkeiten für Unternehmen.
 

Es muss allerdings beachtet werden, dass die sich eröffnenden Kapitalmaßnahmen zivil- und steuerrechtlich aufgrund ihrer Komplexität stets im Vorfeld einer exakten Prüfung unterzogen werden sollten.

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