Italien: Schutz geistiger Eigentumsrechte

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zuletzt aktualisiert am 7. August 2019 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Der Schutz geistiger Eigentums­rechte funktio­niert in Italien gut. Das mag verwundern, wenn berücksichtigt wird, dass den italienischen Gerichts­verfahren der Ruf vorauseilt, langsam zu sein. Die Inhaber der verletzten Rechte sind zudem z.T. nicht in geeigneter Weise entschädigt worden. Das scheint nicht mehr zu stimmen, wenn die Rechts­instrumente betrachtet werden, die der italienischen Rechtsordnung zur Fälschungs­­bekämpfung zur Verfügung stehen. Sie scheinen in der Tat wirksam zu sein, v.a. aufgrund des unverzüglichen Schutzrechtes (Verfügung, Beschlag­nahmung, Anord­nung der Rücknahme der Produkte vom Markt usw.), das italienische Richter einsetzen können und das dazu geführt hat, dass das italienische vorläufige Verfahren zu den „Best Practices” auf europäischer Ebene gezählt werden kann. Es sei besonders darauf hingewiesen, dass dringende Maßnahmen – bzgl. Marke und Design – in nur wenigen Tagen erwirkt werden können und dass sie oft ohne Anhörung der Gegen­partei eingeräumt werden, d.h. ohne die vorherige Einberufung des angeblichen Fälschers. Bei Patenten wird darauf hingewiesen, dass dringende Schutz­maßnahmen schon innerhalb weniger Monate gewährt worden sind, einschließlich der Ermittlungs­phase und der technischen Beratung innerhalb des Verfahrens.

Den Unternehmen stehen unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung, die entsprechend der verletzten geistigen Eigentumsrechte abgewogen werden sollen.

 

In erster Linie wird auf die Grenz­maßnahmen hingewiesen, die die Einfuhr der gefälschten Ware in das EU-Gebiet verhindern sollen, um somit vermeiden zu können, dass die Produkte auf den Markt gebracht werden. In Italien wird die Umsetzung solcher Maßnahmen der Zollbehörde anvertraut. Sie haben dank der Hilfe spezifischer Datenbanken und aufgrund bestimmter Verein­barungen zwischen der italienischen Regierung und den wichtigsten Ländern, aus denen die Hersteller der gefälschten Ware stammen, eine hohe Effizienz erreicht – es gelingt ihr somit z.T. die Ware direkt an der Quelle zu überprüfen.

 

Bei Marken (v.a. berühmten) wurden zahlreiche richterliche Entscheidungen getroffen, die darauf abzielen, solche Logos gegen jede Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen zu schützen. Auch wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, sind sie zur Bestimmung einer parasitären Verknüpfung zum Ruhm der nachgeahmten Marke fähig. Zu den Leading Cases, zählt die Anordnung des Mailänder Landgerichts vom 5. August 2008. Damit wurde die Verwendung der roten Farbe und Marke als nicht eingetragene Marke von „Ferrari” für Produkte im Zusammenhang mit der Formel 1 (Spielzeugautos und Kleidung) verhindert.

 

Bei Patenten besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung, auch auf Basis der Anmeldung nationaler oder europäischer Patente (in dem Fall ist vorher eine Übersetzung bei UIBM einzureichen). Solche Verfahren sehen für die Gültigkeitsbewertung und die Patentfälschung die Beteiligung von Patentanwälten, auch in einem vorläufigen Verfahren.

 

Die italienische Rechtsprechung hat bereits vor Jahren den ihr zugeschriebenen Ruf als „patent­feindliche Gerichtsbarkeit” ausgeräumt und ganz im Gegenteil eine gewisse Sensibilität gegenüber dem Thema gezeigt. In dem Zusammenhang wird auf das Urteil vom 14. Juni 2016 hingewiesen. Samsung (Italia S.p.A. und Elettronics Ltd) wurde wegen der Verletzung eines italienischen Patents für eine wesentliche Innovation im Bereich der Dual-SIM Handys, für die ein italienisches Klein­unternehmen Lizenznutzer war, verurteilt. Das Unternehmen erhielt eine Entschädigung in Höhe von 2.031.994 Euro, zzgl. ca. 100.000 Euro für Gerichtskosten.

 

Auch beim Schutz des Designs gibt es eine Reihe erfolgreicher Gerichts­entscheidungen. Als Beispiele können hier das urheberrechtlich geschützte Design des Stuhlmodells „Cassina” von Le Crobusier (20. Juli 2012) und das Bett „Natalie” der Firma Flou genannt werden. Letzteres wurde gegen eine unerlaubte Kopie des low-cost Möbelkonzerns Mondo Convenienza geschützt, das zu einem Schadensersatz in Höhe von 3,8 Millionen Euro verurteilt wurde.

 

Auch der Schutz gegen Online-Fälschungen hat zufrieden­stellende Ergebnisse erzielt. Insbesondere im Bereich der Markenzeichen hat die Recht­sprechung die Verwendung gleicher oder ähnlicher Logos als Domain-Name bestraft und zwar jedes Mal, wenn das zur Ausnutzung des Rufs der nachgeahmten Marke geführt oder eine Schädigung verursacht hat. Das umfasst auch die Verwendung einer Marke als Meta-Tag. In Folge der Durchsetzungsstrategien von IP-Rechten im Internet wurde die Verbreitung von IT-Tools – v.a. Software – festgestellt, mit der Netzwerke abgebildet werden können. Damit können die Cluster der Fälschung erhoben werden, inklusive der bereits bekannten Werkzeuge wie Mahnschreiben (C&D letters), der Einführung von Schlichtungsverfahren nach der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution – nicht für cc.TLD „.it” angewendet) oder der Einleitung von Gerichts­verfahren zur Feststellung der Verantwortung der Internet Service Providers.

 

Hierzu wird auf den aktuellen Fall des Landgerichts Rom vom vergangenen Mai verwiesen, in dem gegen die ISPs eine Strafe verhängt wurde, da sie das rechtsverletzende Material nicht sofort entfernt haben (Landgericht Rom, 5. Mai 2016). In Bezug auf den Schutz der geistigen Eigentumsrechte im Internet sollen auch die wichtigen Eingriffe seitens AGCM (italienische Wettbewerbsbehörde „Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato”) erwähnt werden; die ist auf dem Verwaltungswege tätig geworden, um geklonte Webseiten, auf denen Kleidung gefälschter Marken verkauft wurde, zu schließen. Darüber hinaus hat die Tele­kommunikations­behörde im Jahr 2015 ein schnelles und vereinfachtes Verfahren zur Entfernung von Online-Inhalten wegen Urheber­rechts­verletzung durchgeführt.

 

Fazit

Der kurze Überblick über die Rechtsinstrumente, die den Unternehmen zur Verfügung stehen, und die genannten Beispiele für die Durchsetzung der Rechte führen zu der Schlussfolgerung, dass die Bekämpfung der Produktfälschung derzeit  in Italien konkret und wirksam ist. Sehr wichtig ist, dass Vorsichtsmaß­nahmen relativ leicht getroffen werden können, auch in Bezug auf die Anschaffung von Beweismitteln (wie das Beschreibungsverfahren). Das gilt vor allem auch für Strategien zum Schutz von „grenz­über­schreitenden” IP-Rechten, die das Ziel verfolgen, die Personen und Auswirkungen, die hinter den Fällen internationaler Fälschung stecken, aufzudecken.

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