Tschechien – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Tschechien. 




Interview mit Elena Loucaides

Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Ja. Auf nationaler, lokaler und Unternehmensebene, je nach Sektor/Branche und geografischer Lage.



Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein.



Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


Nicht obligatorisch. Die für eine Personalvertretung erforderliche Unternehmensgröße liegt jedoch bei mehr als 30 Arbeitnehmern, ohne dass eine solche Vertretung vorgeschrieben ist. 

Zu Informationszwecken: Die Gesetze zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (Gesetz 78(I)/2005 und Gesetz 160(I)/2018) gelten für alle Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern und
sehen bestimmte Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretern vor.


Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?

Nicht obligatorisch. Allerdings sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gesetzlich verpflichtet, sich beim offiziellen Gewerkschaftsregister in der Abteilung für Arbeitsbeziehungen (DLR) des Arbeitsministeriums eintragen zu lassen.


Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 (achtundvierzig) Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten (vorbehaltlich anderer Gesetze oder Vorschriften, die günstigere Regelungen für Arbeitnehmer durch spezifische Branchen- oder allgemeine Tarifverträge oder unternehmensbezogene Vereinbarungen vorsehen).


Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


Ja. Der Mindestlohn ist gesetzlich festgelegt. Für Hausangestellte, Beschäftigte in der Land- und Viehwirtschaft und Seeleute ist das Gehalt nicht gesetzlich festgelegt. Hier wird das Gehalt entweder durch einen Tarifvertrag, sofern dieser gilt, oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bei der Einstellung festgelegt.


Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


Die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahresurlaubsjahres mindestens 48 Wochen gearbeitet haben, beträgt:
- 20 Arbeitstage für Arbeitnehmer, die 5 Tage pro Woche arbeiten; und 
- 24 Arbeitstage für Arbeitnehmer, die 6 Tage in der Woche arbeiten.



Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Nein. Arbeitnehmer werden gesetzlich nicht nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten eingeteilt, mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die ein Amt in einem Unternehmen innehaben (z. B. eine Direktorenposition). Die Einstufung der Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Funktionen/Verantwortlichkeiten wird vom Arbeitgeber festgelegt.   Die Arbeitnehmer werden jedoch nach der Dauer der Beschäftigung und der Arbeitszeit eingeteilt (d. h. Vollzeit-, Teilzeit-, Zeitarbeits-, Praktikanten- und Saisonarbeitnehmer).



Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Ja. Jeder Arbeitnehmer in Zypern ist in der Sozialversicherung pflichtversichert.
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