Indonesien – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Indonesien. 




Interview mit Vita Surya Nirmala


Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Nein. Ein Tarifvertrag kann nur zwischen einem Unternehmen und seinen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, wenn es eine oder mehrere Gewerkschaften gibt.

 

Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein. 

 

 

Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


Nein. Standard, Arbeitnehmer-/Personalvertreter wird in der Regel von der Behörde je nach Zweck bestimmt  (z. B. für die Eintragung eines Mitarbeiterhandbuchs/einer Betriebsordnung).

 

Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?


Nicht obligatorisch.

 

Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


40 Stunden pro Woche. Je nach Art der Arbeit und/oder des Arbeitsbereichs ist eine unterschiedliche Festlegung möglich.

 

Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


Ja. Durch die Provinz- und/oder Regentschafts-/Gemeindeverwaltung.

 

Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


12 bezahlte Urlaubstage pro Jahr nach 12 aufeinanderfolgenden Arbeitsmonaten. 


Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Nicht obligatorisch. Kann aber vom Unternehmen bestimmt werden.

 

Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Ja. Alle Arbeitnehmer müssen bei der obligatorischen Arbeitnehmer-Sozialversicherung angemeldet sein, die Kranken- ("BPJS Kesehatan"), Arbeitsunfall-, Vorsorge-, Renten-, Todesfall- und Arbeitslosenversicherung ("BPJS Ketenagakerjaan") umfasst.
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