Konzessionen und Netzübernahmen

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Tausende von sogenannten Konzessionsverträgen, mit denen Kommunen den Energieversorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege gestatten, sind in den letzten Jahren ausgelaufen oder laufen demnächst aus. Die Anforderungen an den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages haben sich in den letzten Jahren aufgrund der Vorgaben von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sowohl für die Kommunen als auch die Energieversorgungsunternehmen deutlich verschärft. Für den Fall einer Netzübernahme nach Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages sind auch heute noch eine Vielzahl von Rechtsfragen ungeklärt. 
 
Unsere Beratungsleistungen für Konzessionen und Netzübernahmen:
  • Begleitung von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen bei Konzessionsvergabeverfahren (z.B. Strukturierung von Konzessionsvergabeverfahren, Erstellung von Angeboten für den Abschluss eines Konzessionsvertrages)
  • Vertretung von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bei der Konzessionsvergabe (z.B. Durchsetzung von Auskunftsansprüchen, Nachprüfungsverfahren)
  • Begleitung von Netzübernahmen nach Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages (z.B. Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Erarbeitung eines Netztrennungskonzepts, Ermittlung eines wirtschaftlichen angemessenen Kaufpreises, Ermittlung der übergehenden Erlösobergrenze)
  • Vertretung von Energieversorgungsunternehmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren zur Netzübernahme
  • Prüfung der Eigenkonzessionierung (Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Unternehmenswertabschätzungen, Klärung von Organisationsfragen, etc.)
  • Begleitung der Umsetzung von etwaigen Kommunalisierungsprojekten (Gründung von Stadtwerken und Netzgesellschaften, etc.)

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