Unternehmerfamilien – Herausforderung Nachfolge

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veröffentlicht am 7. Dezember 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Eine der häufigsten Fragen in ersten Gesprächen über die Unternehmensnachfolge ist „Wie machen es denn andere Mandanten in Ihrer Praxis?“ Auf diese Frage kann es jedoch nur die Antwort geben „Es kommt darauf an.“ 

 

Wenn Sie sich als potenzieller Schenker oder Beschenkter näher zum Nachfolgeprozess und für Themen rund um die Unternehmensnachfolge interessieren, empfehlen wir Ihnen unsere Webinar-Reihe „NextGen Akademie für Unternehmerfamilien – Unternehmensnachfolge“.

 

 

Best Practice Beispiele

Selbstverständlich gibt es aufgrund unserer jahrzehntelangen Nachfolgeberatungspraxis Best Practice Bei­spiele. Da ist z.B. der 50-jährige Unternehmer, verheiratet, drei minderjährige Kinder. Er möchte einen Teil seiner Unternehmensanteile an einer Aktiengesellschaft, einem mittelständisch geprägten Weltmarktführer, seinen drei minderjährigen Kindern schenken, ohne dass diese Stimmrechte in der Hauptversammlung erhalten. Ein anderes Beispiel ist ein Gesellschafter, der unter keinen Umständen zu Lebzeiten seine Unter­nehmens­anteile auf die nächste Generation übertragen, sondern die Nachfolge über sein Testament mit einem Stiftungsmodell regeln möchte. 

Unternehmensnachfolge – ein individueller und permanenter Prozess

Der Nachfolgeprozess und das daraus resultierende Nachfolgekonzept sind so individuell wie die Personen und deren Familien, die an diesem Prozess beteiligt sind. Viele Unternehmer und Unternehmerinnen sehen die Nachfolge in ihre Gesellschaftsanteile als Projekt mit einem starren Anfangs- und Beendigungszeitpunkt. Die Unternehmensnachfolge ist jedoch ein permanenter, im Grunde lebenslanger Prozess, da sich sowohl Familien­verhältnisse, das Lebensumfeld der Beteiligten als auch rechtliche und steuerliche Gegebenheiten und Gesetze ständig ändern.

Rechtliche Änderungen

In rechtlicher Hinsicht erwarten wir zum 1. Januar 2024 das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, das zu erheblichen Änderungen im Bereich der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) führen wird. Viele Familien bündeln Vermögen in der Rechtsform der GbR und sind daher von dieser Gesetzesänderung betroffen. Ein anderes Beispiel für Veränderung ist das bereits seit 1. Juli 2023 in Kraft getretene neue Stiftungsrecht, das beim Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Unternehmens­nachfolge zu beachten ist.


Steuerliche Änderungen

In steuerlicher Hinsicht wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bezogen auf Betriebsvermögen seit 1. Juli 2016 insbesondere für sogenannte Großerwerbe verschärft, was vermehrt zum Einsatz von Stiftungen in der Unternehmensnachfolge führt. Zudem hat die Finanzverwaltung mit ihren gleichlautenden Erlassen vom 13. Oktober 2022 (S 3812b, BStBl I 22, 1517) dazu Stellung genommen, ob und inwieweit es bei Umwandlungs­vorgängen zur Entstehung junger Finanzmittel und jungen Verwaltungsvermögens kommt. Die Ansicht der Finanzverwaltung hat zur Folge, dass eine bevorstehende Schenkung von Unternehmensanteilen erst nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Umwandlungsvorgang stattfinden sollte oder der Umwandlungsvorgang nach vollzogener Schenkung erfolgt, um die Besteuerung von schädlichem Verwaltungsvermögen zu vermeiden. 

In der Praxis führt das zu einer weiteren Komplizierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei der Übertragung von Unternehmensvermögen. Schließlich wurde in den letzten Jahren die Exit-Besteuerung bei einem Wegzug von Gesellschaftern ins Ausland, insbesondere auch bei einem Wegzug in ein EU-Land verschärft, was in der Praxis erheblichen Beratungsbedarf auslöst. Der wesentliche Nachteil bei der Exit-Besteuerung ist, dass die Steuer anfällt, ohne dass ein Liquiditätszufluss erfolgt ist, aus dem die Steuer entrichtet werden kann, wie es beispielsweise bei einer Veräußerung des Gesellschaftsanteils der Fall wäre.


Neue Tendenzen im Nachfolgeprozess

Neben der klassischen Übertragung von Anteilen am Familienunternehmen auf die nächste Generation, die das Familienunternehmen weiterführt, nehmen wir neue Tendenzen im Nachfolgeprozess wahr. Die jungen Nach­folger wollen sich breiter, diverser aufstellen und nicht mehr nur das eine Familienunternehmen übernehmen. Nach wie vor besteht zwar eine hohe Bereitschaft das Familienunternehmen fortzuführen, aber daneben werden auch andere unternehmerische Interessen und Investments verfolgt. Diese Diversifizierung unter­nehmer­ischer Betätigungen mündet dann häufig in die Gründung einer Familienholding oder eines Family Offices, das verschiedene Unternehmensbeteiligungen und Investments neben den Anteilen am Familien­unternehmen bündelt. Hier gilt es insbesondere die richtige Rechtsform sowie die passende Governance für das Familienvehikel zu finden. Dieses Vehikel bildet die Schnittstelle zwischen Unternehmerfamilie und Unternehmen. An dieser Schnittstelle liegt häufig der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.

Schnittstellen der Unternehmensnachfolge

Daneben spielen steuerliche Aspekte eine nicht ganz unerhebliche Rolle für die Entscheidung wie sich die Unternehmerfamilie künftig aufstellen möchte. Eine frühzeitige und vorausschauende Erbschaftsteuerplanung ist sehr empfehlenswert. Daher wundert es nicht, dass die Schenker immer jünger sind, wenn sie über die Unternehmensnachfolge nachdenken. Je frühzeitiger die Unternehmensnachfolge geplant und umgesetzt wird, umso besser gelingt es das Unternehmen komplett erbschaftsteuerfrei in die nächste Generation zu über­tragen. 

Natürlich darf dabei nicht übersehen werden, dass neben der steuerlichen Motivation eine Vielzahl weiterer Aspekte, etwa im familiären oder im gesellschaftsrechtlichen Umfeld bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle spielen. Eine kompetente Beratung an der Schnittstelle zwischen Recht und Steuern ist daher im Nachfolgeprozess unabkömmlich.

Wenn dann noch z.B. Auslandsaufenthalte von Familienmitgliedern und Gesellschaftern, Investments im Ausland oder die Einbindung einer Stiftung sei es im In- oder Ausland, hinzukommen, braucht es international tätige und erfahrene Partner, die den Nachfolgeprozess auch an der Schnittstelle zwischen In- und Ausland umfassend begleiten.

Zusammenfassend sind es v.a. diese Schnittstellen, die eine Unternehmensnachfolge so herausfordernd machen:
  • Schnittstelle Familie und Unternehmen
  • Schnittstelle Senior- und Junior-Generation
  • Schnittstelle Recht und Steuern
  • Schnittstelle Inland und Ausland

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