Mehrwertsteuersenkung: Anpassungen in Microsoft Dynamics AX und Microsoft Dynamics 365

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Welche Auswirkungen hat die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Microsoft Dynamics AX und Microsoft Dynamics 365 Finance

Seit 15.06.2020 liegt  ein Entwurf zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes ab 01.07.2020 in Form eines BMF-Schreibens vor. 
 

Vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung durch unsere Steuerberater können wir somit zumindest die Einrichtung in Dynamics AX/D365 Finance ableiten. 

 

In der vergangenen Woche haben uns viele Fragen zur Umsetzung/Abbildung der Steuersenkung in Microsoft Dynamics AX/ Microsoft Dynamics365 Finance erreicht.

 

Aufbauend auf die Information zu den Vorbereitungen aus der vergangenen Woche, die nach wie vor aktuell ist, möchten wir diese Woche näher auf die Umsetzung in AX/D365 eingehen.

 

Grundlage zu dieser Umsetzung ist neben dem o.g. BMF Schreiben  (vorbehaltlich der Prüfung) ein White Paper von Microsoft zum Umgang mit Steuersatzänderungen aus dem Jahr 2006.

Welche Änderungen müssen Sie jetzt in Microsoft Dynamics AX und D365 vornehmen?

 

​ACHTUNG!
Uns erreicht vermehrt die Frage, ob es nicht am einfachsten sei, auf dem Steuercode in den Wertangaben eine Datumseinschränkung zu verwenden?
Auf den ersten Blick scheint das in der Tat die einfachere Variante zu sein.
Allerdings ist diese nicht empfehlenswert, da sie zwei entscheidende Punkte außer Acht lässt:

 

  1. Sollten Buchungen im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 zu 19 % erfolgen müssen, so könnten diese unter Verwendung des gleichen Steuercodes mit Datumseinschränkung nicht mehr für 19 % Buchungen genutzt werden, da der Steuercode für diesen Zeitraum mit 16 % konfiguriert ist!

  2. Wie aus dem BMF-Schreiben ersichtlich, werden die Steuersätze 16 und 19 % umsatzsteuerlich gesehen, in unterschiedlichen Berichtsfeldern der Umsatzsteuervoranmeldung abgebildet werden müssen. Einem Steuercode kann aber jeweils nur ein Berichtscode zugeordnet werden.

 

Aus diesem Grunde und unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Informationen, haben wir uns für folgenden Weg entschlossen:

 

  1. Anlage neuer Steuerkonten für die Abbildung der neuen Steuersätze sowohl für die Vorsteuer als auch für die Umsatzsteuer.  Je nach Geschäftsprozessen im Unternehmen sind auch EU- und Reverse Charge-Konten anzulegen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ggf. weitere Konten anzulegen sind (z.B. Erlöse 16 %, erhaltene/gewährte Skonti 16%, etc.).

  2. Anlage von entsprechenden Sachkontobuchungsgruppen.

  3. Anlage neuer Berichtscodes? Soweit das Feld 35 und 36 richtig angelegt wurden, ist aus derzeitiger Sicht keine weitere Anlage erforderlich – letztendlich ist hier aber auf eine endgültige Information der Finanzbehörden zu warten.

  4. Anlage der neuen Steuercodes (Vorsteuer/Umsatzsteuer/EU/Reverse Charge je nach den im Unternehmen erforderlichen Vorgängen). Achtung! Die Berichtscodes sind erst nach der Juni Umsatzsteuervoranmeldung zu ändern!

  5. Hinterlegung der neuen Steuercodes in den jeweiligen Artikelmehrwertsteuergruppen (z.B. Full -> V16% + U16 %;  RED V5 %+V16% )

  6. Anlage einer Mehrwertsteuergruppe z.B. D-INL-ALT/K-INL-ALT (? Bezeichnung ist unternehmensspezifisch zu wählen)

  7. Zum Stichtag (wenn soweit alle Ausgangsrechnungen zu 19 % geschrieben sind und der Steuersatz umgestellt werden kann), wird dann aus der aktuellen Mehrwertsteuergruppe (D-INL/K-INL) die 19 % entfernt und die 16 % hinzugefügt. Die neue Mehrwertsteuergruppe (D-INL-ALT/K-INL-ALT) wird dann mit dem alten Steuersatz 19 % bestückt.  Zum 01.01.2021 kann dann einfach die Zuordnung wieder gedreht werden. 

 

Sollte nun nach dem 01.07.2020 eine steuerliche Buchung nach „altem“ Steuersatz 19 % erforderlich sein, so wird für diese Buchung selektiv die Mehrwertsteuergruppe D-INL-ALT / K-INL-ALT in der Allgemeinen Erfassung, Kreditorenrechnungserfassung, Auftrag, Bestellung, etc. genutzt. Somit erfolgt eine transparente Buchung nach richtigem Steuersatz, auf das richtige Konto und mit richtiger Zuordnung der Berichtszeile in der Umsatzsteuervoranmeldung.

 

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden natürlich nicht die Beratung  durch Ihren Steuerberater ersetzen kann!
Bitte prüfen Sie kritisch das beigefügte BMF-Schreiben und leiten Sie daraus die für Ihr Unternehmen vorkommenden Steuerfälle ab. Je nach vorkommenden Geschäftsprozessen sind die Einstellungen in Ihrem Dynamics AX /365 Finance anzupassen. 

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen

Sollten Sie Fragen zu der oben beschriebenen Vorgehensweise oder anderweitig Fragen zur Steuersatzänderung haben, so stehen sowohl wir, das Finance-Team der Rödl Dynamics als auch unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.

 

 

 

Kontakt

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Jens Rosenberger

Leiter Fachkompetenzcenter FI/CO

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- Update 15.6.2020 -
Folgende Änderungen müssen jetzt in Microsoft Dynamics AX und Microsoft Dynamics365 FO vorgenommen werden.
- Stand 10.6.2020 -
Erfahren Sie hier, welche Änderungen Sie jetzt kurzfristig in Microsoft Dynamics AX und Dynamics365 Finance vornehmen müssen.
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