Arbeitsrechtsfrühstück

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Seminarart Präsenz-Veranstaltung
Datum 22.4.2024
Ort Nürnberg
Veranstalter

​Rödl & Partner

Veranstaltungsort Rödl & Partner
Äußere Sulzbacher Str. 100
90491 Nürnberg
Dauer (Tage) 0,5
Beginn - Ende 9:00-11:30 Uhr
Programm
Wir freuen uns, Sie zu unserem ersten Arbeitsrechtsfrühstück in 2024 in Nürnberg mit dem Thema „Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer – Was Arbeitgeber tun können, tun sollten und tun müssen“ einladen zu dürfen.

Unsere Themen, zu denen wir Sie updaten und mit Ihnen in den Praxisaustausch gehen möchten, sind die Folgenden:
  • Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, insbesondere die elektronische AU, Meldepflichten bei Erkrankung im Urlaub und im Ausland.
  • Im Spannungsfeld zwischen Wiedereingliederung, Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement, unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
  • Besonderheiten bei schwerbehinderten oder gleichgestellten arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, insbesondere der Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung und Wiedereingliederung.
  • Die krankheitsbedingte Kündigung bei Langzeiterkrankten, häufig Kurzerkrankten, Schwerbehinderten und Gleichgestellten sowie Alkoholabhängigen.
  • Die verhaltensbedingte Kündigung bei Krankheitsankündigung und Scheinerkrankten sowie mögliche Erkenntnisquellen, insbesondere Beauftragung einer Detektei und Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
  • ​Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ausgewählten Fällen.

Zu all diesen Themen möchten wir aus unserer umfangreichen Beratungspraxis berichten und uns mit Ihnen zu Ihren Erfahrungen austauschen. Seien Sie unser Gast und diskutieren Sie mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen spannenden Austausch mit Ihnen!
Referenten Dr. Alexander Bourzutschky, Rödl & Partner München
Thomas Lausenmeyer, Rödl & Partner Nürnberg
Daniel Wasser, L.L.M., Rödl & Partner Nürnberg

​Sven Fischer, Rödl & Partner

Organisation Sarah Christoph
+49 911 9193 1608
sarah.christoph@roedl.com
Kosten Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.

Kontakt

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Thomas Lausenmeyer

Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 911 9193 1612

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