Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD bei Stadtwerken

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Mit der Einführung des European Green Deals im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Fahrplan vorgestellt, der das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verfolgt. Dieser Plan umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, darunter Reformvorschläge zu bestehenden EU-Klimaregelungen, um wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Diese Entwicklungen stellen Stadtwerke und kommunale Unternehmen vor neue Herausforderungen.
 
In dieser Fallstudie untersuchen wir den Umfang und die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für Stadtwerke und kommunale Unternehmen. Wir erläutern, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um berichtspflichtig zu werden, und ob eine Befreiung aufgrund der Konzernberichtspflicht möglich ist. Darüber hinaus skizzieren wir einen exemplarischen Ablauf der notwendigen Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse, Festlegung der Berichtsgrenzen und Datenerhebung im Rahmen der ESRS.
 
Anhand fiktiver Stadtwerke illustrieren wir den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ergänzen ihn durch praxisnahe Beispiele.
 
Es wird deutlich, dass der Druck auf Stadtwerke zunimmt, in den kommenden Jahren Daten, insbesondere zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen, zu sammeln und zu veröffentlichen. Aus dieser Fallstudie lassen sich erste Maßnahmen und Ansätze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ableiten, wobei anzumerken ist, dass aufgrund der Vielfalt der Branche und der Unternehmen kein allgemeingültiger Leitfaden modelliert werden kann.
 
Die Implementierung und erfolgreiche Umsetzung eines entsprechenden Prozesses erfordert ein breites Spektrum an Einzelmaßnahmen. Aufgrund ihrer Komplexität ist ein hohes Maß an Engagement und Fachkenntnissen erforderlich, um den Nachhaltigkeitsbericht optimal umzusetzen.
 
Viele Stadtwerke und kommunale Unternehmen müssen im Berichtsjahr 2025 zum ersten Mal nach der CSRD berichten. Deshalb gilt es jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen! Das bedeutet im ersten Schritt die Bestimmung von personellen Verantwortlichkeiten und die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, damit mit den Ergebnissen daraus die Implementierung der notwendigen Prozesse bis Ende 2024 durchgeführt werden kann.

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