Verbrauchsteuern

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Neben der Umsatzsteuer sind die meisten Unternehmen noch mit diversen weiteren Verbrauchsteuern belastet. Insbesondere die Strom- und Energie­steuer ist in zahlreichen Fällen ein großer Kostenfaktor. Daneben kommen in bestimmten Branchen weitere Verbrauchsteuern auf Güter des täglichen Konsums wie die Tabak-, Kaffee-, Branntwein- und Biersteuer hinzu. Diese Verbrauch­steuer­arten werden allesamt von der Zollverwaltung erhoben und verwaltet.
 

Übersicht Verbrauchsteuern:
Systematik der Verbrauchsteuern

Nach dem Grundprinzip der Verbrauchsteuern, welches in der gesamten EU einheitlich gilt, sollen diejenigen Güter besteuert werden, die im deutschen Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und verbraucht oder genutzt werden. Im Rahmen dieses EU-einheitlichen Grundsatzes bestehen Steuergestaltungsmöglichkeiten über sogenannte Steueraussetzungen oder Steuerbefreiungen. So können bspw. die Produktion und der Handel weitestgehend unversteuert über sog. Steuerlager abgewickelt werden. Die Steuer entsteht erst mit der Entfernung aus dem Steuerlager. Dadurch werden verbrauchsteuerpflichtige Produkte auch erst in dem Land versteuert, in dem sie auch verbraucht werden sollen.
 

Die Energiesteuer im Besonderen

Die Energiesteuer ist die bedeutendste Verbrauchsteuer für Unternehmen. Von der Energiesteuer umfasst werden grundsätzlich alle Energieträger wie z.B. Kohle, Erdgas, Benzin aber auch andere Produkte, wenn diese als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden.  Zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten (Steuerermäßigungen oder Erstattungsmöglichkeiten) im Bereich der Energiesteuer, aber weitestgehend analog auch im Bereich der Stromsteuer, führen dazu, dass der sichere Umgang mit dieser Materie ein echter Wettbewerbsfaktor für Unternehmen sein kann.
 
Bspw. kommt für Unternehmen des Produzierenden eine Entlastung in Frage, wenn nachweislich versteuerte Energieerzeugnisse für die Herstellungsprozesse im Unternehmen verwendet werden.
 
Fachkompetente Unterstützung hilft Ihnen in diesem Steuergebiet erheblich bei der Kostenreduktion. Diese Kostenvorteile wirken insbesondere bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Luft- und Seefahrt, die im Besitz von ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung sind sowie bei Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
 

Unsere Beratungsleistungen

Wir betreuen und beraten Sie in allen Fragen des Verbrauchsteuerrechts mit folgenden Schwerpunkten:
  • IST-Aufnahme der relevanten, verbrauchsteuerrechtlichen Gegebenheiten in ihrem Unternehmen
  • Ableitung eines Maßnahmenkataloges zur Optimierung der Zahllast durch Verbrauchsteuern
  • Durchsprache der analysierten Maßnahmen und Begleitung bei der Umsetzung dieser gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus ihrem Unternehmen, inklusive Unterstützung oder Übernahme der behördlichen Dokumentationen sowie Interessenvertretung in Streitfällen
  • Inhouse-Schulungen, Workshops und Seminare
  • Auf Wunsch: Wiederkehrendes Review zur qualitativen Sicherstellung der umgesetzten Maßnahmen.

 
Neben der Umsatzsteuer sind die meisten Unternehmen noch mit diversen weiteren Verbrauchsteuern belastet. Insbesondere die Strom- und Energiesteuer ist in zahlreichen Fällen ein großer Kostenfaktor. Daneben kommen in bestimmten Branchen weitere Verbrauchsteuern auf Güter des täglichen Konsums wie die Tabak-, Kaffee-, Branntwein- und Biersteuer hinzu. Diese Verbrauchsteuerarten werden allesamt von der Zollverwaltung erhoben und verwaltet.

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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