Arzneimittel- und Medizinproduktstrafrecht

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Die Kernregelungen für das Arzneimittelstrafrecht finden sich im Arzneimittelgesetz (AMG), in dem der Umgang mit Arzneimitteln geregelt wird und das gesonderte Straf- und Bußgeldvorschriften enthält. Auch das Medizinproduktegesetz (MPG), das den Verkehr mit Medizinprodukten regelt und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter sorgt, ist zentrale Rechts­an­wen­dungsnorm.
 
Dieser Rechtsbereich ist einer sehr strengen Regulierung und damit dem wachsamen Auge der Behörden unterworfen. Verstöße können strafrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Insofern ist es wichtig, nicht nur den materiellen Gesetzestext zu prüfen, sondern auch verhandlungssicher mit den zuständigen Behörden und Gerichten auf Augenhöhe argumentieren zu  können.
 

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung und Erarbeitung von Compliance-Systemen zur Einhaltung nationalen und europäischen Rechts;
  • Identifizierung von Risikobereichen, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Produktrückruf und Qualitätsmanagement;
  • Prüfung von verwaltungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Fragestellungen rund um Arzneimittel und Medizinprodukten;
  • Beratung beim Umgang mit Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen wie Bußgeldern, Untersagungen und Verboten sowie
  • Konfliktlösungen bis hin zur strafrechtlichen Verteidigung und Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz.

Kontakt

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

Partnerin

+49 911 9193 1999

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