Allgemeine Vertragsbedingungen

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Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

1. GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Rödl & Partner). Sie ergänzen und konkretisieren die diesem Vertrag ebenfalls angefügten und gesondert ausgefertigten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW-Verlag) und sind diesen gegenüber vorrangig anzuwenden, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR BERUFSVERSEHEN

a. Für die Haftung von Rödl & Partner für etwaige Berufsversehen aus dem Mandatsverhältnis gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW-Verlag).

b. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen kommt die Haftungsregelung (insbesondere § 323 Abs. 2 HGB) mit einer Begrenzung der Haftung auf 1 Mio. EUR bzw. 4 Mio. EUR zur Anwendung.
c. Für Leistungen, die nicht Bestandteil gesetzlicher Prüfungen sind, gilt § 9 Abs. 2 und 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW-Verlag) mit einer Begrenzung der Haftung auf 4 Mio. EUR im einzelnen fahrlässig verursachten Schadensfall, auf maximal 5 Mio. EUR bei rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang verschiedener Angelegenheiten.
d. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
e. Sollte dieser Vertrag ausnahmsweise Schutzwirkung für Dritte entfalten, gilt diese Haftungsbeschränkung auch gegenüber diesen.

3. MEHRHEIT VON AUFTRAGGEBERN
Handlungen, die sich auf das Beratungsverhältnis beziehen und welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche gegenüber einem von mehreren Auftraggebern vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Auftraggeber. Für die Vergütung von Rödl & Partner haften mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Rödl & Partner alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und Rödl & Partner von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

5. ALLGEMEINER LEISTUNGSUMFANG
Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat Rödl & Partner nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zugrunde zu legen. Rödl & Partner ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn vom Auftraggeber ein darauf gerichteter schriftlichen Auftrag erteilt und dieser von Rödl & Partner angenommen wurde.


6. DATENSCHUTZ UND VERHÄLTNIS ZU DRITTEN
a. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten bei Rödl & Partner auf EDV-Anlagen und sonstigen Datenträgern teilweise unverschlüsselt gespeichert werden.

b. Rödl & Partner ist auf Grund von § 203 StGB insbesondere dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Der Austausch von E-Mails ohne Inhaltsverschlüsselung gefährdet die Vertraulichkeit und erfolgt deshalb nur mit dem hier erklärten Einverständnis des Auftraggebers. Rödl & Partner bietet alternativ die Möglichkeit der inhaltsverschlüsselten E-Mail- Kommunikation oder den Verzicht auf E-Mail- Kommunikation an.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ein Informationsaustausch mit Rödl &  Partner durch E-Mail ohne Inhaltsverschlüsselung erfolgen kann. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass dies das Risiko von Datenverlusten, Verfälschung und unbefugter Kenntnisnahme mit sich bringt.

Soweit der Auftraggeber Daten von Dritten (beispielsweise Mitarbeiter) durch Rödl & Partner verarbeiten lässt, wird er das Einverständnis mit der EMail-Kommunikation ohne Inhaltsverschlüsselung nur dann erklären, wenn ihm von allen betroffenen Dritten die Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail- Kommunikation erklärt wurde, oder eine solche gesetzlich nicht erforderlich ist.

Ist der Auftraggeber mit dem Austausch von E-Mails ohne Inhaltsverschlüsselung nicht einverstanden, steht ihm die Möglichkeit offen, mit Rödl & Partner eine Zusatzvereinbarung über die Nutzung der sicheren Plattform „RDoX“ zum Datenaustausch abzuschließen und die übrige Kommunikation auf den telefonischen und brieflichen Weg, sowie Telefax, zu beschränken. Fordert der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich die Kommunikation mit S/MIME-verschlüsselten E-Mails an, wird Rödl & Partner mit dem Auftraggeber ausschließlich verschlüsselte E-Mails austauschen.

c. Rödl & Partner und alle dort sowie in der Rödl & Partner-Gruppe eingesetzten Projektleiter, Berater und sonstigen Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen, auch über die Beendigung des Beratungsvertrags hinaus, zu bewahren. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass unter den Partnern, Projektleitern, Beratern und sonstigen Mitarbeitern von Rödl & Partner und der Rödl & Partner-Gruppe eine Gruppenübergreifende Zusammenarbeit nebst Informationsaustausch stattfindet, ungeachtet der jeweiligen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Sparten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder sonstige Berater) und Gesellschaften, soweit dies für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats erforderlich ist.


Weist der jeweilige Auftrag an Rödl & Partner eine internationale Komponente auf, ist der Mandant damit einverstanden, dass auch Mitarbeiter der Rödl & Partner-Gruppe aus den entsprechenden Nationen in die Datenverarbeitung einbezogen werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats erforderlich ist.


Soweit der Auftraggeber mit dem Austausch von E-Mails ohne Inhaltsverschlüsselung  entsprechend Ziffer b. einverstanden ist, erstreckt sich dieses Einverständnis auch auf die Kommunikation innerhalb der Rödl & Partner-Gruppe.


d. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Gutachten, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur intern und für die Zwecke dieses Auftrags verwendet werden.

e. Jedwede Rechtsauskünfte und Gutachten sind nur für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergegeben werden.

f. Soweit in diesem Vertrag eine Haftungsbeschränkung vereinbart ist, gilt diese nicht für die Fälle des Art. 82 und Art. 26 Abs. 3 DS-GVO.


7. KÜNDIGUNG
Soweit dem Auftrag eine Vergütung zu Stunden- oder Tagessätzen zugrunde gelegt wurde, kann er Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Dies gilt nicht bei Pflichtprüfungen und sonstigen gesetzlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer. Im Falle einer Kündigung werden die bis dahin geleisteten Stunden und Auslagen abgerechnet.

Wenn eine Vergütung mit monatlicher Pauschalvergütung vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von sechs Wochen zu einem Monatsende gekündigt werden.


8. VERJÄHRUNG
Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem diesen Auftragsbedingungen zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unterliegen der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.


Mit Ausnahme derjenigen wegen Vorsatzes verjähren die Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners in 5 Jahren von ihrer Entstehung an und ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 7 Jahren von der Begehung der Handlung an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.


9. ERFÜLLUNGSORT
Im Sinne von § 269 BGB und § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der im Rubrum des Beratungsvertrags genannten Kanzlei oder Niederlassung von Rödl & Partner Erfüllungs- und Leistungsort.


10. BESCHWERDEMANAGEMENT
Für Verbesserungen, Anregungen oder Beschwerden zur Beratungsleistung, zu Arbeitsergebnissen, Mitarbeitern oder dem Unternehmen selbst kann sich der Auftraggeber an Rödl & Partner, Bereich Qualität und Organisation, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg schriftlich oder per E-Mail an anregungen.beschwerden@roedl.de wenden.

11. HINWEISPFLICHT NACH § 36 VSBG
Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Consultants sind weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Rödl & Partner ist es gewohnt, im – ohnehin unwahrscheinlichen – Fall unterschiedlicher Auffassungen im Mandat, ohne Umwege auf der bewährten Vertrauensbasis zu einem Konsens zu kommen.

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