Pandora Papers: Datenleak zu Offshore-Gesellschaften und Steuerumgehung

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Nürnberg, 5.10.2021: Am Sonntagabend haben die großen TV-Formate über ein neues, bisher größtes Datenleak berichtet. Es sollen fast zwölf Millionen Geschäftsunterlagen aus den Jahren 1970 bis 2021 einem internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) zugespielt worden sein. Sie sollen aus Kanzleien aus sog. Steueroasen stammen, die mit der Gründung von Offshore-Gesellschaften beauftragt worden sind.

 
Angeblich sollen von diesen Enthüllungen Hunderte von Politikern, aber auch ehemalige und noch aktive Staatschefs sowie Prominente betroffen sein, die mithilfe der Gründung von Offshore-Gesellschaften Steuerzahlungen vermieden haben sollen.

 
Diese vermeintliche Betroffenheit schafft dadurch derartige Brisanz, da in der jüngsten Vergangenheit verschiedene führende Politiker und Staatschefs der Steuerumgehung den Kampf angesagt haben.

  
Objektiv betrachtet ist die Gründung von sog. Offshore-Gesellschaften grundsätzlich kein illegales bzw. strafrechtlich verwerfliches Verhalten, solange die Voraussetzungen, insbesondere eines aktiven Geschäftsbetriebes vor Ort, vorhanden und die jeweiligen Finanzbehörden über derartige Konstrukte informiert sind. Solche Konstrukte können jedoch durchaus auch legitimen Zwecken dienen.

 
Sollte das nicht gegeben sein, spricht man von sog. Briefkastengesellschaften, da eben nur der Briefkasten über die Existenz eines Unternehmens „Auskunft“ gibt und es ansonsten an unternehmerischer Tätigkeit fehlt. Derartige Briefkastenfirmen sind dem grundsätzlichen Verdacht ausgesetzt, Finanzströme über deren Bücher zu leiten, ohne dass hierfür tatsächliche Gründe gefunden werden können.

 
Auch wenn Strohleute für die tatsächlichen Hintermänner agieren, um die Herkunft von Geldflüssen zu verschleiern, ist ein (steuer-)strafrechtliches Verhalten nicht auszuschließen.

 
Es wird abzuwarten sein, ob die geleakten Geschäftsunterlagen den Verdacht steuerumgehender Aktivitäten oder sogar der Geldwäsche erhärten können. Mehrere Länder, darunter England und Australien, haben angekündigt, entsprechende Ermittlungen zur Überprüfung einzuleiten.

 
Seit Juli 2020 wurde in Deutschland die sog. DAC 6-EU-Richtlinie mit der Vorschrift des § 138h Abgabenordnung umgesetzt. Sie hat zum Inhalt, dass grenzüberschreitende Konstruktionen, die steueroptimierende Intentionen erkennen lassen, an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden sind.

 
Ist man dieser jüngeren Vorschrift bzw. der Meldung von ausländischen Beteiligungen, die in § 138 AO schon weitaus länger bestand, nicht nachgekommen, kann das zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen das Unternehmen führen.

 
Wurden derartige Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Einkünften genutzt und droht nun aufgrund der zu erwartenden Enthüllungen der Pandora-Papers die Tatentdeckung, wäre es derzeit gegebenenfalls noch möglich, für die zurückliegenden relevanten Jahre eine steuerliche Nachmeldung abzugeben. Jedoch, die Zeit drängt!

 

Über Pandora Papers

Als Pandora Papers wird das bis dato größte Leak über sogenannte Steueroasen bezeichnet, dessen Existenz vom Internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) am 2. Oktober 2021 bekanntgegeben wurde. Die Pandora Papers umfassen insgesamt 2,94 Terabyte Daten mit fast 12 Millionen Geschäftsunterlagen. Angeblich erlauben die Dokumente die Aufdeckung von rund 29.000 Steuervermeidungs- und Steuerhinterziehungskonten bei 14 Offshore-Dienstleistern. Laut ICIJ liegen Daten von rund 330 Politikern aus 91 Ländern vor, darunter sollen 35 amtierende oder ehemalige Staatsoberhäupter oder Regierungschefs sein.

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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