Architektenhaftung bei Baukostenüberschreitung

PrintMailRate-it

Wenn alles viel teurer wird als geplant

 

von Tanja Nein

Bayerische Staatszeitung Nr. 18 vom 3. Mai 2013
 
Der Bau schreitet voran und plötzlich sollen einzelne Leistungen viel teurer werden als geplant, die Baukosten schießen über das veranschlagte Budget hinaus, Entscheidungen sind zu treffen. Viele Bauherren haben diese Situation schon erlebt. Regelmäßig fragt man sich, wie es dazu kommen konnte, und wer denn nun die Mehrkosten tragen solle. Als „Schuldiger” wird dann häufig der Architekt ausgemacht, dessen Aufgabe es ist, die Kosten zu überwachen. Eine Haftung des Architekten ist in solchen Fällen bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen durchaus denkbar. Gelingt der Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung des Architekten, ist es in der Praxis jedoch regelmäßig sehr schwer, einen tatsächlich erlittenen Schaden darzustellen.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3566

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu