Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht

PrintMailRate-it

Von Andreas Griebel

Der Facility Manager Dezember 2012

 

In Gewerbemietverhältnissen kommt es immer wieder zum Streit über Feststellung der vermieteten Flächen. Denn im Gegensatz zum Wohnraummietrecht bestehen keine allgemein anerkannten Berechnungsgrundlagen.

 

Nichts Neues und in der Zwischenzeit auch unter Nichtjuristen bekannt ist die Tatsache, dass der für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) mit beiden Augen auf bereits vom für Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Senat getroffene Entscheidung schielt, wenn eine Entscheidung zu treffen ist. 

 

Bestellen »

 

Kontakt

Contact Person Picture

Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

Anfrage senden

Profil

Deutschland Weltweit Search Menu