Keinerlei Bezahlung für Schwarzarbeiter

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Von Klaus Forster

Wirtschaftswoche vom 11. April 2014

 

Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Lohn. Wer vereinbart, Tätigkeiten ohne Rechnung zu bezahlen, begeht eine Steuerhinterziehung. So geschlossene Verträge sind laut BGH unwirksam.

 

Geklagt hatte ein Elektroinstallateur, der von einem Unternehmen mit Installationsarbeiten in Reihenhäusern beauftragt worden war. Mit dem Auftraggeber, einer Baufirma, vereinbarte er eine korrekte versteuerte Bezahlung von 13.800 Euro sowie eine zusätzliche Barzahlung am Finanzamt vorbei über 5000 Euro. Letztere zahlte das Unternehmen aber nicht. Schon die Vorinstanz hatte seinen Anspruch abgelehnt.

 

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