Mieter müssen Funktion sicherstellen

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Rauchmelderpflicht in Bayern

 

Von Andreas Griebel

Bayerische Staatszeitung Nr. 18 vom 3. Mai 2013

 

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Art. 46 der Bayrischen Bauverordnung (BayBO) am 25. September 2012, mit Wirkung zum 1. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31. Dezember 2017.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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