Trügerische Sicherheit

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Facility Management - Wer haftet wofür und was ist in welchen Fällen versichert? Das sind die Fragen, die in einen FM-Vertrag einfließen sollten

 

Von Henning Wündisch und Joachim Lenoir

Immobilienmanager vom Januar 2013

 

Hand auf`s Herz: Wer redet schon gerne und freiwillig über Haftung? Auftraggeber wie FM-Unternehmer freuen sich über die trockene Unterschrift unterhalb eines neuen FM-Vertrages, gegebenenfalls hat der FM-Unternehmer seinem Auftraggeber sogar wie gefordert das Bestehen einer  Haftpflicht-Versicherung nachgewiesen und jeder der Beteiligten glaubt sich in Rechtssicherheit.

Wie trügerisch diese gefühlte Sicherheit oftmals ist, stellt sich dann erst in einem Haftungsfall heraus und damit ist der Ärger meist vorprogrammiert. Mehr als Grund genug, sich bereits im Vorfeld über mögliche Haftungsszenarien sowie Möglichkeiten der Versicherbarkeit Gedanken zu machen und diese im FM-Vertrag entsprechend zu berücksichtigen. Die GEFMA-Richtlinie 330-1 (Zivilrechtliche Haftung und Versicherung im FM) gibt hierbei die notwendige Hilfestellung und erörtert diejenigen Fragestellungen, über deren Inhalt beide Vertragsparteien beim Zustandekommen des Vertrages ein gemeinsames Verständnis erlangen müssen, um zu einer unmissverständlichen Haftungsregelung zu kommen.

 

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