Vorsorge treffen

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Gefahren, die aus der Eröffnung des Verkehrs in Gebäuden entstehen können, gilt es zu vermeiden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine lösbare Aufgabe.

 

Von Jörg Schielein

Der Gemeinderat vom Mai 2012

 

Über das Thema Verkehrssicherungspflichten wird viel diskutiert, häufig ohne eine klare Vorstellung darüber, worum es sich hier im Einzelnen handelt und unter welchen Bedingungen eine Verletzung dieser Pflichten für Verantwortungsträger rechtlich von Belang sind. Sicher ist, dass Schäden, die durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstehen, realistischer Weise nicht vollständig verhindert werden können. Eine Minimierung der Schadenshäufigkeit sowie eine Reduzierung gerichtlich festgestellten Verschuldens im Einzelfall sind allerdings durch entsprechende Vorkehrungen möglich.

 

 

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Jörg Schielein

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