Gebäudereinigung, Werk- oder Dienstvertrag?

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Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (19 U 215/11) vom 12.04.2012

 

von Klaus Forster

Facility Manager Ausgabe April 2013


 

Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden verursachen die Gebäudereinigung und -sicherung besonders hohe Kosten. Abhängig von der Nutzung und Beschaffenheit eines Gebäudes werden für die Kosten der Gebäudereinigung bis zu 50 Prozent der jährlichen Gesamtbetriebskosten veranschlagt. Aufgrund der hohen praktischen und auch finanziellen Bedeutung dieser Leistungen sind Fragen wichtig, bei denen es darum geht, entsprechende Verträge zu gestalten und auszulegen. Herr RA Klaus Forster erläutert in dem Beitrag die rechtliche Einordnung des Vertragstyps und bespricht einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (19 U 215/11) vom 12.04.2012.


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