Von Mängeln und Normen und dem funktionalen Mangelbegriff

PrintMailRate-it

​Von Tanja Nein
Der Facility Manager Dezember 2015

Die Rechtsprechung zu Mängeln ist ebenso zahlreich wie vielseitig. Es geht um vertragliche Vereinbarungen, DIN-Normen, technische Regelwerke und am Ende immer wieder um den vom Bundesgerichtshof (BGH) geprägten funktionalen Mangelbegriff. Im Ergebnis kommt es darauf an, dass das bestellte Werk funktioniert. Dies ist im Interesse des Auftraggebers und die Richtschnur für die entscheidenden Gerichte.
  

Kostenlos anfordern »
 

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3566

Anfrage senden

Profil

 Bleiben Sie informiert!

Deutschland Weltweit Search Menu