Bestimmte Unternehmen dürfen bevorzugt werden (EuGH, Urt. v. 06.10.2021- C-598/19 – Conacee)

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von Holger Schröder

vergabeblog.de Nr. 48752 vom 24.1.2022

 

  
Beruf und Beschäftigung sind wesentliche Eckpfeiler bei der Integration von Menschen mit Behinderung und benachteiligten Personen. Besonders wichtig sind dabei Behindertenwerkestätten und Unternehmen, deren Hauptzweck in der sozialen und beruflichen Integration dieser Personen liegt (Sozialunternehmen).

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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