Arbeitsverträge müssen nicht ausgeschrieben werden

PrintMailRate-it

​Expertenbeitrag: Personalbeschaffung

von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 1 vom 11. Januar 2019, Seite 36
 
Das EU-Vergaberecht gilt nicht beim Abschluss von Arbeitsverträgen. Öffentliche Auftraggeber dürfen ihr Personal anstellen, ohne vergaberechtliche
Aspekte beachten zu müssen. Anders sieht es aus, wenn sie Personal im Rahmen einer Dienstleistung beschaffen. Dann gilt wiederum eine Ausschreibungspflicht. Und entsprechende Vorgaben. 
 
 
 

 

Kontakt

Contact Person Picture

Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3556

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu