Ausnahmsweise darf es schneller gehen

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von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 35 vom 6.9.2019, Seite 32

 

Bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen kann ausnahmsweise ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Abhilfe bieten, wenn es eilt. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings streng.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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