Behindertenwerkstätten dürfen bevorzugt werden

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Expertenbeitrag: Beschäftigungspolitik​

Von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 20 vom 24. Mai 2019, Seite 32

 

Öffentliche Auftraggeber können beschäftigungspolitische Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen. So können dem Auftragnehmer besondere Ausführungsbedingungen für die ausgeschriebenen Leistungen auferlegt werden. 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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