Mit dem Beschafferprofil mehr Transparenz schaffen

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von Holger Schröder

​Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 29 vom 30. Juli 2021, Seite 28

 

Zahlreiche öffentliche Auftraggeber nutzen internetgestützte Beschafferprofile in ihrer täglichen Vergabepraxis. Dies ist zwar nicht verpflichtend. Beschafferprofile tragen aber vor allem zu einer größeren Transparenz von Beschaffungsinformationen bei. Dadurch erhoffen sich öffentliche Auftraggeber unter anderem einen breiteren und besseren Vergabewettbewerb.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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