Das besondere Vergabeverfahren nach dem Carsharinggesetz

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von Holger Schröder
EUROFORUM E-Book Vergaberecht 2019, Seiten 28 f.
 
Das bereits am 1. September 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharings (Carsharinggesetz – CsgG) bezweckt, eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Für Stellflächen in Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen schreibt das Gesetz ein neues Ausschreibungsverfahren vor. § 5 CsgG regelt daher die Reservierung von Flächen des öffentlichen Straßenraums für einzelne Carsharinganbieter und deren Kunden unter Ausschluss aller anderen Verkehrsteilnehmer. Hierfür ist ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren nötig, um den oder die am besten geeigneten Anbieter zu finden.
 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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