Bieter hat bis zum letzten Tag und oft bis Mitternacht Zeit

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von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden Württemberg Nr. 21 vom 1. Juni 2018

Wann genau beginnt eine Frist, wann endet sie? Zählt der Tag der Auftragsbekanntmachung dazu oder nicht? Wie verhält es sich mit Samstagen, Sonn- oder Feiertagen? All dies ist für Vergabestellen und Bieter wichtig. Geregelt ist es in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 1971.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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