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​Die einheitliche europäische Eigenerklärung gilt

  
Von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 15 vom 15. April 2016, Seite 22.
  
Öffentliche Auftraggeber müssen ab dem 18. April 2016 die bieterseitige Vorlage einer einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptieren. Die bereits am 6. Januar 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlichte Verordnung (EU) 2016/7 zur Einführung des Standardformulars für die EEE ist in Kraft getreten und gilt unmittelbar.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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