Die Tücken der elektronisch signierten Angebotsabgabe

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Vergabekammer Südbayern zu den Ausschreibungsfolgen bei gesperrten Signaturkarten

  
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 42 vom 16. Oktober 2015, Seite 23.
 
Ein öffentlicher Auftraggeber hat Brückenbauarbeiten im offenen Verfahren nach der VOB/ A-EG europaweit ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Angebote durften nur elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur oder schriftlich mit Mantelbogen eingereicht werden.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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