EuGH untersagt (Fremd-)Nachweis zur Rechts- und Vertragstreue (EuGH, Urt. v. 08.07.2021 – C-295/20 – Sanresa)

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von Holger Schröder

vergabeblog.de ​vom 26. Juli 2021, Nr. 47497

 

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen alle für sie geltenden rechtlichen Vorschriften beachten. Während § 128 Abs. 1 GWB eine generelle Aussage zu den bei der Auftragsausführung einzuhaltenden Rechtsvorschriften trifft, kann der öffentliche Auftraggeber nach § 128 Abs. 2 GWB individuelle Ausführungsbedingungen vorgeben, die ihm sinnvoll erscheinen. Nach Ansicht des EuGH kann es aber problematisch sein, von Unternehmen Nachweise im Vergabeverfahren zu fordern, solche Ausführungsbedingungen auch einzuhalten.

 

 

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