Fremdsprachige Angebote sind zulässig

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von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 37 vom 24.9.2021, Seite 36 

 


Öffentliche Auftraggeber schreiben regelmäßig vor, dass Angebote in deutscher Sprache abzugeben sind. Dies stellt keine Diskriminierung dar. Deutsch ist aber nur eine von 24 Amtssprachen in der EU. Gerade für ausländische Bieter ist die Sprache, in der das Angebot abgefasst werden soll, von großer Bedeutung. Droht ihnen der Ausschluss, wenn sie in einer anderen Sprache anbieten?

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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