Grundlos aufklären ist rechtswidrig

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von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 10 vom 11.3.2022, Seite 19.

 

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Gebäudeautomation europaweit nach der VOB/A-EU aus. Der preislich bestbietende Unternehmer war weniger als 1 Prozent günstiger als der zweitplatzierte Bieter. In den Bewerbungsinformationen war bestimmt, dass die Beauftragung von der Vorlage des Formblatts 223 („Aufgliederungder Einheitspreise”) abhängig gemacht wird.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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