Kein Ausschluss wegen unklarem Leistungsverzeichnis

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von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 24 vom 18. Juni 2021, Seite 16


Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war die Vergabe von Rohbauarbeiten für die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie die Sanierung und Funktionsanpassung des Bestandsgebäudes für das Berliner Bauhaus-Archiv im offenen Verfahren gemäß der VOB/A-EU. Im Leistungsverzeichnis
(LV) war in der Einleitung unter dem Abschnitt „Bauprodukte/Prüfzeugnisse/Technische Merkblätter” für die Ausführung der Frischbetonverbundfolie/Hybridabdichtung unter anderem gefordert: „Verwendbarkeitsnachweis über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für einen Wasserdruck bis 3,8 bar und eine Rissüberbrückung bis 1,0 mm.”

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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