Keine schwere Verfehlung

PrintMailRate-it

von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 41 vom 15.10.2021, Seite 19

 

Die Abwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Konkurrenten ist in der Regel keine schwere Verfehlung nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (BayObLG, Beschluss vom 9. April 2021 – Verg 3/21). Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sind erhebliche Rechtsverstöße, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Bewerbers/Bieters grundlegend infrage zu stellen.

 

Weiterlesen »

Kontakt

Contact Person Picture

Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3556

Anfrage senden

Profil

Deutschland Weltweit Search Menu