Mehr Klarheit bei Vergabe an internen Betreiber

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Oberlandesgericht München: Kontrolle muss bei mehrstufigem Konzernaufbau bis in die letzte, die Verkehrsdienste erbringende Gesellschaft sichergestellt werden

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 47 vom 25. November 2016, Seite 20
 

In einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht München entschied dieses, dass eine „rechtlich getrennte Einheit” nach Art. 5 Abs. 2 lit. a) VO (EG) 1370/2007 auch dann vorliegt, wenn diese durch mehrere  Zwischenbeteiligungen nur mittelbar von der zuständigen Behörde gehalten
wird (sogenannte „Urenkel-Gesellschaft”).

 

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Holger Schröder

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