Mit Open-House-Verträgen schnell beschaffen

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 21 vom 29.05.2020, S. 32

 

Öffentliche Auftraggeber wollen nicht nur in Pandemie-Zeiten wie diesen häufig schnell und ohne vergaberechtliche Hürden Waren und Dienstleistungen beschaffen. Eine Möglichkeit dazu
bietet der Abschluss von Open- House-Verträgen. Sie sind ein vergaberechtsfreies Beschaffungsinstrument.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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