Sicherheitsniveau für die E-Vergabe festlegen

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​Anforderungen an elektronische Kommunikationsmittel

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 8 vom 22. Februar 2019, Seite 25
 
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden öffentliche Auftraggeber und Unternehmen
grundsätzlich elektronische Mittel. Damit sind Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung gemeint. § 10 VgV regelt die Anforderungen an die zu verwendenden elektronischen Mittel. Die Vorschrift gilt sowohl für die Beschaffung von Dienstleistungen und Waren als auch von Bauleistungen.
 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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