Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen reichen nicht

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von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 45 vom 15.11.2019, Seite 32

 

Berufsbezogene Verfehlungen von Unternehmen können zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führen. Eine schwere berufliche Verfehlung eines Bewerbers müssen öffentliche Auftraggeber aber nachweisen können. Die Anforderungen dafür sind hoch.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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