Vergabekammer kann kein Urheberrecht prüfen

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Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 10 vom 12.3.2021, Seite 20

 

Eine Vergabestelle schrieb Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau und die Generalsanierung eines Gebäudekomplexes im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit aus. Ein Planer rügte das Vergabeverfahren als fehlerhaft, weil sein Urheberrecht ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV ausschließlich mit ihm erfordern würde.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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